Text vom 26. Oktober 2026
Regeln für ein Fahrzeugangebot an Garagen. Direkt ist keine Auktion und kein Kauf über die Website.
Sie beschreiben ein Fahrzeug. Autogis legt das Angebot den Garagen vor, die ein Konto haben. Die Zahl auf der Startseite ist die Zahl der Garagen im Katalog mit einer E-Mail. Sehen kann das Angebot, wer ein Firmenkonto hat oder wessen E-Mail zu einer solchen Garage gehört. Eine E-Mail verlässt Autogis nur an diese Konten und nur, wenn der Versand eingerichtet ist. Adressen ohne Konto werden nicht angeschrieben.
Es gibt kein Gebot, keine Auktion und keine Frist, in der eine Garage kaufen muss. Über die Website kommt kein Kaufvertrag zustande.
Die Angaben müssen stimmen: Marke, Modell, Jahr, Kilometer, Kanton und der Kontakt. Das Fahrzeug steht in der Schweiz. Die anbietende Person muss es anbieten dürfen. Ein Text, den die automatische Prüfung ablehnt, wird nicht verschickt.
Eine Garage muss nicht antworten und nicht kaufen. Preis, Übergabe und Fahrzeugausweis vereinbaren die Beteiligten selbst, nachdem sie das Fahrzeug gesehen haben. Autogis kauft das Fahrzeug nicht und nimmt keine Provision vom Verkauf. Über die Website wird der Kaufpreis nicht bezahlt. Keine Vorauszahlung an jemanden, den Sie nicht kennen.
Autogis ist nicht Partei eines späteren Kaufs. Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit lässt sich nicht zum Voraus wegbedingen (Art. 100 OR). Es gilt Schweizer Recht.